Schimmelbeseitigung – wer übernimmt die Kosten?

Schimmel in der Wohnung oder im Haus ist eine häufige Ursache für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Denn auf den ersten Blick ist nur selten erkennbar, wie der Schimmel entstanden und wer folglich der Verursacher ist. Die Klärung dieser Frage ist jedoch entscheidend, um zu ermitteln, wer die Kosten für die Beseitigung des Schimmelschadens übernehmen muss.

Oft ist Sachverständiger gefragt

 Auch wenn grundsätzlich das Prinzip gilt, dass derjenige, der den Schimmel verursacht hat, auch die Kosten für dessen Beseitigung tragen muss, kommt es immer wieder zu Konflikten bei diesem Thema. In vielen Fällen muss ein Sachverständiger die Ursache für den Schimmel klären. Ohne seine Expertise lässt sich nur schwer begründen, dass der Schimmel bspw. auf unzureichendes Lüften, falsches Heizen oder Baumängel zurückzuführen ist.

Mieter muss Vermieter unverzüglich informieren

Stellt der Mieter Schimmel in seiner Wohnung oder im Haus fest, sollte er so schnell wie möglich den Vermieter informieren. Wird der Vermieter zu spät informiert, kann ihm das als Versäumnis ausgelegt werden und er muss sich ggf. an den Kosten der Beseitigung beteiligen, wenn sich der Schaden dadurch verschlimmert hat.

Nach der Schadensmeldung sollte der Mieter dem Vermieter etwa 3 Wochen Zeit lassen, um den Schaden zu prüfen und einen Gutachter bzw. die Beseitigung des Schimmels zu beauftragen. Sollte der Vermieter nicht darauf reagieren, lässt sich der Fall höchstwahrscheinlich nur vor Gericht klären, wobei die Klärung der Ursache und infolgedessen auch die Klärung der Kostenübernahme in der Regel auf Basis eines Sachverständigengutachtens erfolgt.

Welche Versicherung kommt für die Kosten der Schimmelbeseitigung auf?

Auch das ist von den Ursachen bzw. dem Verursacher des Schimmelbefalls abhängig:

  • Schimmel ist eindeutig keine Schuld des Mieters: Haftpflichtversicherung des Vermieters
  • Ursache ist ein Schaden an den Wasserleitungen: Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung
  • Schimmel ist durch Rückstau entstanden: Elementarversicherung des Vermieters
  • Schimmel ist auf Baumängel zurückzuführen: Bauträgerversicherung

Natürlich gibt es bei all diesen Ursachen auch den Fall, dass der Schaden durch fahrlässiges Verhalten entstanden ist und die Versicherung die Kostenübernahme für die Schimmelbeseitigung daher ablehnt.

Bildquelle: Adobe Stock – Visual Generation

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