Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma A.S.S. Allround Schädlingsbekämpfungen + Service GmbH, Elisabeth-Selbert-Straße 6
in 80939 München, (im Folgenden A.S.S. genannt)

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen A.S.S. und unseren Auftraggebern geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

2. Zustandekommen eines Vertrages
a) Aufträge an uns verpflichten uns erst verbindlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Abweichungen hiervon, insbesondere nachträgliche Vertragswünsche, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
b) Sollten zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse erforderlich sein, gehört die Einholung dieser zu den Aufgaben des Kunden, es sei denn, schriftlich wurde ausdrücklich anderes vereinbart. Wird nach Vertragsabschluss eine für die Ausführung notwendige behördliche Genehmigung verweigert, entbindet dieses A.S.S. von sämtlichen aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen.

3. Durchführung von Dienstleistungen, Lieferung von Waren
A.S.S. ist stets bemüht, die in der Auftragsbestätigung angegebene Zeit für die Durchführung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren einzuhalten. Sollten Verzögerungen nicht zu vermeiden sein, werden wir darauf hinweisen. Allerdings können wir, von Ausnahmen abgesehen, nur unverbindlich geschätzte Termine angeben. Sollte der vereinbarte Zeitpunkt um mehr als vier Wochen überschritten werden, ist der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von weiteren zwei Wochen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche schließen wir aus, falls uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Sollte die Vertragserfüllung durch Umstände verhindert werden, die der Kunde zu vertreten hat, behalten wir uns das Recht vor, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
b) Bei Annahmeverzug haben wir das Recht, sämtliche damit verbundenen Kosten für vergebliche Aufwendungen zu verlangen.
c) Gefahrübergang hinsichtlich des Untergangs einer zu liefernden Ware, deren Beschädigung und Ähnliches ist bei Übergabe. Bei vereinbartem Versand geht die Gefahr mit dem Absenden und bei verzögerter Abnahme zum Zeitpunkt der Übergabe am vereinbarten Lieferort auf den Auftragnehmer über. Im Fall des Annahmeverzuges des Kunden regelt sich der Gefahrübergang nach § 300 Abs. 2 BGB.

4. Leistungsvorbehalt und Schadenersatz
a) Wir behalten uns das Recht vor, bei Zahlungseinstellungen oder Zahlungsrückständen, bei Insolvenz- und Vergleichsanträgen und bei bekannt werden von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden entweder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern bzw. tätig zu werden. Wird die Vorausleistung durch den Kunden verweigert, steht uns das Recht zum Vertragsrücktritt und der Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu.
b) Für den Fall des Rücktritts haben wir das Recht, 25 % der Vertragssumme als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Wir behalten uns vor, einen höheren Schadensbetrag nachzuweisen, der dann an die Stelle der vorgenannten Pauschale tritt.

5. Preise und Zahlungen
a) Für den gewerblichen Kunden sind unsere angegebenen Preise Nettopreise, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Diese wird gesondert ausgewiesen. Für die übrigen privaten Kunden geben wir Endpreise an, in die die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer eingeschlossen ist.
b) Sollte sich eine Durchführung von Dienstleistungen oder Lieferung um mehr als vier Monate verzögern, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, behalten wir uns vor, den dann gültigen Preis zu beanspruchen.
c) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen nach Zugang sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist A.S.S. berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen.

6. Preisanpassungen bei (Regelservice-) Verträgen
Bei (Regelservice-) Verträgen behalten wir uns das Recht vor, diese mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende preislich anpassen zu können – auch sofern eine längere Laufzeit als drei Monaten vereinbart wurde, insbesondere wenn die Erlöse den aus dem Vertrag resultierenden Aufwand – z. Bsp. bedingt durch Preissteigerungen bei Präparaten und Wirkstoffen- nicht decken. Preissteigerungen über 15% berechtigen den Kunden zur fristgerechten Kündigung des (Service-)Vertrages.

7. Gewährleistung und Haftung für Dienstleistungen
a) Unsere Dienstleistungen erfordern oftmals den Einsatz von giftigen, gesundheitsgefährdenden und in anderer Form gefährlichen Substanzen. Diesen Einsatz führen wir mit der größtmöglichen Sorgfalt und unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen, dem Datenschutzblatt des Herstellers und behördlichen Auflagen aus.
b) Eine erfolgreiche Tätigkeit setzt die umfassende Information durch den Kunden voraus, insbesondere Hinweise auf Besonderheiten des zu behandelnden Objektes oder gesundheitliche Faktoren der sich regelmäßig in dem Objekt aufhaltenden Personen. Uns steht das Recht zu, die Durchführung eines übernommenen Auftrages abzulehnen, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, die bei der Auftragserteilung nicht zu erkennen waren und die vereinbarte Tätigkeit infolgedessen nicht verantwortet werden kann. Dies gilt vor allem, wenn die Durchführung mit Gefahren verbunden ist, denen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand begegnet werden kann. Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen. Der Firma A.S.S. sind sämtliche bis zur Beendigung der Arbeiten entstandenen Kosten zu erstatten.
c) Beim Tätigwerden hat der Kunde den Anweisungen unseres Personals unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Andernfalls können wir die Tätigkeit ablehnen und nach Fristsetzung bzw. im Falle endgültiger Mitwirkungsverweigerung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
d) Trotz größter Sorgfalt ist es nicht auszuschließen, dass der beabsichtigte Erfolg einer Maßnahme ausbleibt. Das kann insbesondere an den Verhaltensweisen von Schädlingen und baulichen Bedingungen liegen. Für diesen Fall steht uns zunächst das Recht der kostenpflichtigen Nachbesserung zu. Nach erfolgloser Nachbesserung kann der Kunde den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, auch mittelbarer Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns kann vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden.
e) Im Falle eines berechtigten Schadenersatzanspruches haften wir im Höchstfall bis zur dreifachen Summe des Auftragswertes und maximal bis zu einer Gesamthöhe von Euro 5.000 netto pro Auftrag. Der zugrunde zulegende Wert ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
f) Objekte, die mit chemischen oder toxischen Mitteln und Gasen behandelt werden, dürfen erst dann von uns freigegeben werden, wenn bestimmte Konzentrationswerte unterschritten sind. Dieser Zeitpunkt lässt sich aufgrund verschiedener Faktoren wie Material, Temperatur und Witterung etc. nicht sicher bestimmen. Aus diesen Gründen sind etwaige Schadenersatzansprüche infolge einer späteren Freigabe ausgeschlossen.
g) Gelieferte Präparate und andere giftige oder gesundheitsgefährdende Substanzen sind vom Kunden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der Information durch uns unter größter Sorgfalt zu verwahren und zu verwenden. Siehe auch „Datenblatt“ des Herstellers. Die Mittel sind für den alsbaldigen Verbrauch bestimmt.

8. Gewährleistung und Haftung für Lieferungen
a) Gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ansonsten gilt die Ware als einwandfrei angenommen. Erbrachte Dienstleistungen sind vom Auftraggeber sofort nach Ausführung auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen.
b) Sollte unsere Dienstleistung oder Ware nachweislich mit Mängeln behaftet sein, so werden wir kostenfrei für den Kunden nachliefern bzw. nachbessern. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Sollte allerdings auch ein zweiter Nachlieferungs- bzw. Nachbesserungsversuch fehlschlagen und der Nachweis eines fortbestehenden Mangels geführt werden, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Abnahmebestimmungen für Dienstleistungen
a) A.S.S. erstellt tägliche Maßnahmenberichte inklusive Arbeitszeit- und Materialmengenangabe nach erbrachter Leistung. Aufgrund von wirkstoffhaltigen Präparateeinsätzen in der Schädlingsbekämpfung sind Maßnahmenberichte unmittelbar nach Abschluss der Tagesleistung an einem Objekt/Ausfürungsort vom Auftraggeber selbst, oder einem bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, vollständig zu lesen, auf inhaltliche Vollständigkeit zu prüfen und anschließend zu unterzeichnen. Sollte am tagesaktuellen Maßnahmenende kein Unterschriftsberechtigter vor Ort sein, berechnet A.S.S. für jede nicht erbrachte Abnahme eines Maßnahmenberichts pauschal 125,00 € netto / 148,75 € brutto für den hierdurch entstandenen organisatorischen Mehraufwand und den Zeitaufwand für den Ersatztermin zur Abnahme, zuzüglich entstandener An,- Abfahrtskosten. Bei mehrteiligen Maßnahmen erfolgt die Weiterbearbeitung des Objekts erst nach erfolgter Abnahme der bis dahin erbrachten Leistungen und erstellten Maßnahmenberichte.

10. Eigentumsvorbehalt
a) Zu liefernde oder im Rahmen von Dienstleistungsverträgen einzusetzende Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Deshalb darf sie vor erfolgter vollständiger Zahlung nicht weiterveräußert oder sicherungsübereignet werden. Wird Ware trotz des Verbotes weiterveräußert, so steht uns der Vergütungsanspruch gegenüber dem Dritten zu.
b) Pfändungen von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware hat uns der Kunde sofort mitzuteilen.

11. Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand ist – soweit eine Gerichtsstandvereinbarung zulässig ist – München. Es gilt deutsches Recht.

12. Schlußbestimmungen
Sollte eine oder Teile der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist sie durch eine dem Sinngehalt der Bestimmung möglichst nahekommende zulässige Bestimmung zu ersetzen. Die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden davon nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Stand: 03.01.2018