Tauben – im Sommer eine wahre Plage

In vielen Städten Deutschlands bietet sich gerade im Sommer für Touristen und Einheimische ein immer gleiches Bild: Verwilderte Haustauben bevölkern öffentliche Plätze, Gebäude und Denkmäler. Dabei ist die Reinigung von verschmutzen Flächen, Statuen und Gebäuden sehr kostspielig und die Restaurierung stellt für die klammen Kassen der Kommunen einen erheblichen finanziellen Aufwand dar.

Tauben auf dem Dach

 

Schwerwiegende Probleme für Städte und Gemeinden

Taubenkot, der sich über historische Fassaden verteilt, in Balkonen oder Dachstühlen ansammelt ist wahrlich kein schöner Anblick. Auch sind größere Mengen Taubenkot – dass können in einigen Fällen auch mehrere 100 Kilogramm sein – eine ernstzunehmende gesundheitliche Gefahr. Auch der Balkon, den Tauben als Nistplatz ausgesucht haben und der nach und nach mit Kot verdreckt wird, muss so schnell wie möglich gereinigt und anschließend desinfiziert werden. Bei stärkerem Befall darf dies auf keinen Fall eine ungeschulte Person erledigen, sondern sollte ausgebildeten Desinfektoren überlassen werden.

Tauben sind nistplatztreue Tiere, die gerne in alte Nester zurückkehren. Wenn nach einer Reinigung oder Instandsetzung eines Gebäudes dieses nicht mit Schutzmaßnahmen vor erneutem Taubenbefall ausgestattet wird, befindet sich die öffentliche Hand schnell in großer Not.

Taubenkot schädigt nicht nur Gebäude und Fassaden – auch beim Auto ist dann der Lack ab

Für Touristen sehr ärgerlich ist ein von Taubenkot verunreinigter PKW, geparkt auf einem öffentlichen Stellplatz in Stadtnähe. Auch hier können die säurehaltigen Exkremente den Lack auf Dauer schädigen.

Tauben

Tauben verursachen aber nicht nur materielle Schäden, sondern sind häufig Träger von Bakterien oder Krankheitserregern. Gerade für Allergiker stellt  dies ein echtes Problem dar.

Nur wenige wissen, dass Tauben auch für den Befall von Bettwanzen in Hotels und Wohnungen verantwortlich sein können. Die nur wenige Millimeter kleinen Schädlinge leben in den Nestern und ernähren sich vom Blut der Tauben. Sind Brut und Elterntiere ausgeflogen, wandern die Bettwanzen in angrenzende Gebäude ab, um dort weiter ihr Unwesen zu treiben.

Nur der Profi kann bei der Lösungsfindung helfen

Wenn Tauben sich an Gebäuden niedergelassen haben, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sie von dort fernhalten. Zum Beispiel das Aufstellen von Taubenschlägen, welches die tierfreundlichste Taubenabwehr ermöglicht. Speziell trainierte Leittauben locken die Tauben von den Gebäuden weg hinein in den Taubenschlag. Die Tauben nehmen dann vornehmlich im Taubenschlag und nicht mehr am Gebäude Platz.

Wenn diese Möglichkeit nicht in Betracht kommt, sind die üblichen Methoden, wie die Montage von Netzen über Innenhöfen oder entlang einer Häuserfassade auch eine langfristige Lösung. Um einen regelmäßigen Ein- und Ausflug von Tauben in Balkone zu verhindern, hilft auch hier in erster Linie leider nur das Netz – andere Abwehrsysteme wie Spikes oder Feindraht zeigen keine Wirkung.

Taubenansammlung

 

Taubennetz ja – aber nur mit einwandfreier Montage

Um die Gefahr von Tierquälerei auszuschließen, ist die wichtigste Voraussetzung beim Montieren jeglicher Abwehrsysteme vor allem eine fachkundige und 100 prozentig einwandfreie Montage. Bei einer Vernetzung beispielsweise reicht auch die kleinste Öffnung, dass die Tiere hinter das Netz gelangen, nicht mehr herausfinden und dann verhungern. Auch bei der Anbringung von Taubenabwehrspitzen sollten nur Profis diese Montage durchführen. Denn leider ist es so, dass gerade Jungtauben sich bei den ersten Flugversuchen an den Spikes schwer verletzen können.

Bei der Überlegung zur Taubenabwehr sind daher immer alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und es ist die für Mensch und Tier beste Variante zu wählen – auch wenn das nicht immer die günstigste ist! Die A.S.S. Allround Schädlingsbekämpfungen & Service GmbH aus München berät Kommunen und Städte, Immobilienverwaltungen, Gewerbebetriebe und Privatleute über die verschiedenen Möglichkeiten zur Taubenabwehr. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir wissen, was zu tun ist!

Der Einsatz von Gift oder Fallen ist streng verboten und verstößt gegen geltende Tierschutzbestimmungen. Wer dabei erwischt wird, dass er Gift auslegt oder Fallen aufstellt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.

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